Der amtl. Sportbootführerschein / See berechtigt zum Führen von Booten mit einer Motorleistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS), im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Sportbootführerschein / See schließt den amtl. Sportbootführerschein / Binnen nicht ein und setzt seinen Besitz auch nicht voraus. Der amtl. Sportbootführerschein / Binnen berechtigt zum Führen eines Sportfahrzeuges auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Der Inhaber kann den Führerschein für ein Motorboot oder ein Segelboot erwerben. Die Führerscheinpflicht beginnt mit einer Motorleistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS) Der zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge Führerschein berechtigt über alles (Lüa) von unter 15 Metern. Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschlandkeine Führerscheinpflicht.



Ausbildungs- u. Prüfungsumfang für Segel- u. Motorboote





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