Mofa
AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
2. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
4. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³ / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW
1. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung
max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und / oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg.
A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
1. Krafträder ( mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
L
1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförder-zeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildungs- und Prüfungsumfangfür die Führerscheinklassen Mofaprüfbescheinigung / AM / A 1 / A 2 / A / L
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