Mofa

AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) /

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;

• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

2. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

4. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

A1

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³ / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

1. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung

max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und / oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

A2

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg.

A

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

1. Krafträder ( mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h.

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

L

1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h     gefahren werden.

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförder-zeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.


Ausbildungs- und Prüfungsumfangfür die Führerscheinklassen Mofaprüfbescheinigung / AM / A 1 / A 2 / A / L


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